Für Ihre Baustelle – über und unter der Erde
Windenergieanlagen (WEA) brennen selten. Doch es gibt Fälle, da müssen die Einsatzkräfte in Flammen geratene Objekte kontrolliert abbrennen lassen. Stehen Rotorblätter oder das Maschinenhaus in Flammen, sind diese für die Feuerwehr unerreichbar. Dennoch muss Wasser vorhanden sein, um die Umgebung bei herabfallenden Teilen vor Brand zu schützen.
Im Zuge der Baugenehmigung legt die Kommune oder die zuständige Behörde des Landkreises als „Träger öffentlicher Belange“ den Löschwasserbedarf fest, auch bei Windrädern. Sind an deren exponierten Standorten weder Hydranten der Trinkwasserrohrnetze noch so genannte „unerschöpfliche“ Entnahmestellen wie offene Gewässer oder Brunnen vorhanden, wird die Grundversorgung mit Löschwasser durch einen unterirdisch eingebauten Behälter sichergestellt.
Abbildung: Windenergieanlagen (WEA) brennen selten. Falls doch, muss Wasser vorhanden sein, um die Umgebung bei herabfallenden Teilen vor Brand zu schützen.
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Abbildung: Der Ovalbehälter mit 30 m³ Fassungsvermögen kann ohne Sondergenehmigung vom Hersteller zur Baustelle gefahren werden.
© Mall
Abbildung: Der Mall-Löschwasserbehälter wird per Autokran vom Lieferfahrzeug in die Baugrube versetzt und einschließlich Zubehör von einem Team des Herstellers Mall vor Ort montiert.
© EnBW
Trotz regelmäßiger Untersuchung lassen sich Brände bei WEA nicht immer und überall vermeiden. Kupferdiebe können die Übeltäter sein und einen Kurzschluss auslösen, oder ein Blitzeinschlag kann die Windturbine entzünden – falls die generell vorhandene Blitzschutzanlage in der Gondel (dem Maschinenhaus) und den Rotorblättern ausnahmsweise defekt sein sollte. In einem solchen Fall müssen die Einsatzkräfte die Anlage kontrolliert abbrennen lassen. Mit Drehleitern und Wasserdruck kommen sie mit den Standardfahrzeugen nicht über 20-30 Meter Höhe hinaus. Vorrangig ist, am Boden so weiträumig abzusperren, dass keine Personen zu Schaden kommen. Und das vorgehaltene Löschwasser dient dazu, einen Flächen- bzw. Waldbrand durch Funkenflug oder brennende Trümmerstücke zu verhindern.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Betreiber von WEA, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3) mindestens in 4-jährigem Turnus prüfen zu lassen. Dienstleister, die diesen Service anbieten, sollten über ausreichend Erfahrung im Umgang mit den unterschiedlichen WEA-Fabrikaten verfügen. Eigentlich selbstverständlich, aber dennoch erwähnenswert: Prüftechniker müssen neben der Niederspannung auch regelmäßig die Mittelspannung (Transformatoren, Schaltanlagen, Leistungskabel) sowie den Blitzschutz prüfen.
Seit 2017 betreibt die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) mehrere Windparks im Landkreis Schwäbisch Hall. Einer der technisch Verantwortlichen bei EnBW ist Ivan Vujcic. Er informiert: „Die Genehmigungsbehörden haben in diesen Fällen je Windpark ein unterirdisches Löschwasserreservoir gefordert.“ Ovale Behälter gemäß DIN 14230 (Unterirdische Löschwasserbehälter) mit 30 m³ Fassungsvermögen wurden durch Mall geliefert und von Tankfahrzeugen mit Wasser befüllt. Die Bauweise mit Fertigteilen aus Stahlbeton brachte schnelle Betriebsbereitschaft bei gleichzeitig hoher Belastbarkeit. „Sämtliches Zubehör, auch die Löschwasserentnahmestelle, war Bestandteil der Lieferung und wurde von uns montiert“, erklärt René Zweigart. Er ist beim Hersteller Mall für Großprojekte verantwortlich. „So ist die Gewährleistung für das komplette Bauwerk in einer Hand“. Bei unterirdischen Löschwasserbehältern sind die Folgekosten niedrig, denn der Wartungsaufwand ist gering.
Abbildung: Für unterirdische Löschwasserbehälter von Mall ist der Wartungsaufwand gering, die Folgekosten sind niedrig.
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Aktuell: Die Umwelt-Info mit Anwendungsbeispielen
Die Umwelt-Info 02 von Mall zeigt anhand von Anwendungsbeispielen, wie Anlagen gemäß DIN 14230:2021-08 bemessen und ausgewählt werden und welche Lösungen sich für die jeweilige Einbausituation eignen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.mall.info
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