Für Ihre Baustelle – über und unter der Erde
Manch einer stöhnt über die vielen Normen hierzulande. Und doch sind sie wichtig. Insbesondere, wenn es sich um sicherheitsrelevante Bereiche handelt. Wenn Produkte schon nach kurzer Zeit defekt sind, ist das ärgerlich, teuer und oft genug auch gefährlich.
Betrachten wir den Straßenbereich. Seit Jahren nimmt der Verkehr und Schwerlastverkehr zu – und damit auch die Belastung der Straßen und der hier eingesetzten Bauteile. Gleichzeitig gibt es immer mehr Anbieter und Produkte. Tiefbauunternehmen und Behörden müssen entscheiden, welche der zahlreichen Produkte für ihren Zweck die richtigen sind.
Normen geben hier eine wichtige Orientierung. Sie sorgen für klare Definitionen und Maße und sind so die Voraussetzung für Qualität, Sicherheit und lange Haltbarkeit. Normen sind aus langjährigem Praxiswissen heraus entwickelt worden. Sie finden oft auch Eingang in die Rechtsprechung.
Mit diesem kurzen Leitfaden erhalten Sie Anhaltspunkte, wie Sie bei sicherheitsrelevanten Bauteilen im Straßenkanalguss das für Ihren Einsatzbereich richtige Produkt auswählen und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten. Werden Äpfel mit Birnen verglichen, kann dies zu einem hohen Risiko für die Betriebs- und Verkehrssicherheit führen.
DIN EN 124:2015 – Die Mindestanforderung
Die DIN EN 124:2015 regelt grundsätzliche Eigenschaften und stellt nur eine Mindestanforderung im Bereich Straßenkanalguss dar. Wichtige Produktmerkmale werden in der DIN EN 124:2015 nicht geregelt. Für Hersteller entstehen hier Spielräume, die bei Anwendern zu hohen Sicherheits- und Kostenrisiken führen können. Die Norm definiert beispielsweise für Schachtabdeckungen keine Mindestanforderungen an dämpfende Einlagen und an den Frost-/Taumittelwiderstand. Hersteller haben hier völlig freie Hand. Ähnlich ist es beim Einsatz der Werkstoffe: Ein Hersteller kann frei entscheiden, wie viel Guss oder Beton er einsetzen will. Eine ausschreibende Stelle, die nur nach DIN EN 124:2015 ausschreibt, kann ein hohes Sicherheitsrisiko eingehen. Maßnormen füllen dieses inhaltliche Vakuum und sorgen so als Entscheidungshilfe für deutlich mehr Sicherheit.
Maßnorm DIN 19584 - Genügend Masse und präzise Spezifikationen von Qualitätskriterien
Maßnormen haben den Vorteil, dass man Standard-Schachtabdeckungen und Standard-Aufsätze in Ausschreibungen allein durch die Maßnormbezeichnungen präzise definieren kann und diese somit vergleichbar sind. Zusätzlich sind diese Produkte unabhängig vom Hersteller austauschbar und es können passende Ersatzteile beschafft werden. Ein prägnantes Beispiel ist die Maßnorm DIN 19584. In dieser Maßnorm wird die in Deutschland am häufigsten verwendete Standard-Schachtabdeckung mit der Belastungsklasse D 400 in allen Einzelheiten beschrieben, sodass eine hohe Lebensdauer und dauerhafte Funktion gewährleistet ist. In der Maßnorm werden u. a. Maße und Gewichte sowie Werkstoffe und Aussehen festgelegt. So beträgt z. B. das Mindestgesamtgewicht aus Rahmen und Deckel 176 kg, der Gussanteil ist genau definiert, eine durchgängige Gusswanne und eine Einlage sind vorgeschrieben. Somit ist die Gefahr einer “Mogelpackung“ ausgeschlossen, sofern alle Merkmale vom Hersteller eingehalten werden. Damit reduziert sich die Schadens- und Sanierungshäufigkeit.
Standard-Schachtabdeckungen und Standard–Aufsätze nach Maßnorm müssen auf DECKEL und RAHMEN mit der Norm gekennzeichnet sein. Prüfen Sie daher unbedingt die Kennzeichnung auf DECKEL und RAHMEN.
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Für Schachtabdeckungen, die gemäß DIN 19584 hergestellt worden sind, fordert die DIN für Deckel und Rahmen auf der Oberseite folgende Kennzeichnung: DIN Hauptnummer (DIN 19584), Herstellerkennzeichen, Belastungsklasse, z. B. D 400 bzw. D 400 - F 900, Nummer der Europäischen Norm (EN 124-2) und ggf. das Zeichen der Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung. Weitere Kennzeichnungen sind zulässig. Im Detail nachzulesen im Beuth-Verlag: www.beuth.de.
Für Aufsätze, die nach DIN 19583 hergestellt worden sind, fordert die DIN auf der Oberseite des Rostes folgende Kennzeichnung: DIN-Hauptnummer (DIN 19583), Herstellerkennzeichen, Belastungsklasse, z. B. C 250 oder D 400 und die Nummer der Europäischen Norm für Aufsätze (EN 124-2). Der Rahmen ist ebenfalls mit der DIN-Hauptnummer (DIN 19583), dem Herstellerzeichen, der Angabe der geeigneten Belastungsklasse (z. B. C 250 – D 400) und der Nummer der Europäischen Norm (EN 124-2) zu versehen. Weitere Kennzeichnungen sind zulässig. Im Detail nachzulesen im Beuth-Verlag: www.beuth.de.
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